Covid-19 – Hochzeit geplant – und jetzt?
Der ein oder andere mag sich denken „haben die keine anderen Probleme?“ Aber wenn man ein bis zwei Jahre damit verbracht hat, seine Hochzeit zu planen, die richtige Location gesichert hat, alle Dienstleister am Start sind, alle Depositrechnungen bezahlt – und dann sehr kurzfristig vor der Herausforderung steht, dass die Hochzeitsfeier einfach nicht stattfinden kann, dann ist das erstmal eine Katastrophe. Da helfen auch so weise Worte wie “Hauptsache alle sind gesund” gar nichts, es ist ein Schock.
Als Hochzeitsplanerin erreichen mich zur Zeit nicht nur die Fragen „meiner“ Brautpaare, wie es denn nun weitergeht, es kommen auch die ersten Anfragen mit der Bitte um Unterstützung bei der Neuplanung einer Hochzeit auf ein späteres Datum, was ich für sehr vernünftig halte. Ich habe tatsächlich noch ein paar freie Termine und auch noch ein paar Location-Geheimtipps, die sogar noch Samstagstermine im nächsten Sommer frei haben. Flexibilität heißt die Losung der Stunde – aber das ist natürlich nicht alles.
FAQ`s rund um das Thema Hochzeit & Covid-19
Wie kann ich im Augenblick noch heiraten? Grundsätzlich gilt „allein“. Die Trauung kann im Standesamt oder kirchlich vollzogen werden, allerdings ohne Publikum. Ob das Standesamt oder die Kirche überhaupt noch geöffnet hat, muss im Einzelfall geklärt werden. Eine freie Trauung ist ebenfalls möglich, hat jedoch keine rechtliche oder kirchliche Bedeutung sondern ist ein „add on“, allerdings auf Grund des Versammlungsverbotes auch ohne Publikum.
Ich habe meine Hochzeitsfeierlichkeiten gebucht, was kommt an Ausfallkosten auf mich zu, wenn ich nun tatsächlich die Feier verschieben oder absagen muss? So lange die aktuelle Gesetzgebung Euch als Brautpaar die Hochzeit nicht ausdrücklich verbietet, müsst Ihr den Ausfall entsprechend der abgesprochenen Vereinbarungen bezahlen. Für Hotels gilt mittlerweile die Regelung, dass nur noch geschäftliche Übernachtungen erlaubt sind; es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz von beiden Seiten, Vorauszahlungen müssen zurückerstattet werden. Damit haben Hochzeitsgäste auch keine Möglichkeit der Unterbringung mehr; die meisten Häuser schließen ganz, da die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist. Darüber hinaus ist es im Moment so, dass ein komplettes Verbot für Feiern und Versammlungen besteht. Damit entfällt auch der Schadenersatzanspruch der Location und Dienstleister. Allerdings gibt es dazu noch keine Rechtsprechung, von daher ist unsere Empfehlung, immer zu versuchen, sich gütlich zu einigen. Eine mögliche – wahrscheinlich sogar im Moment die beste – Lösung ist die Verschiebung des Termins in eine Nebensaison, so sicherlich noch die meisten Locations und Dienstleister Kapazitäten haben, und bereits geleistete Anzahlungen werden auf den neuen Termin übertragen.
Soll ich nun meine Hochzeit wegen dem Corona-Virus absagen?
Selbstverständlich muss diese Frage jeder für sich beantworten. Wenn man allerdings die Risiken bedenkt, wird wohl jedem schnell klar, dass die Antwort JA lauten muss. Ansonsten drohen schwerwiegende Folgen und nicht abzusehenden Konsequenzen. Darüber hinaus muss in naher Zukunft wohl auch mit einem generellen Ausgangsverbot gerechnet werden, was es Gästen dann unmöglich machen würde, die Hochzeit zu besuchen. Die gesetzliche Regelung ist klar und wir können, wollen und werden nicht empfehlen, sich darüber hinwegzusetzen. Heiratet zu Zweit, wenn Ihr nicht mehr warten wollt, schlussendlich geht es ja darum, um Euch und Eure Liebe zueinander. Und feiert später, wenn sich die Lage entspannt hat, ein wunderbares großes Fest.
Wann kann man wieder „normal“ heiraten?